FAQs

Zum Facharztvertrag Diabetologie der AOK und Mediverbund


Welche Hilfsmittel werden im Facharztvertrag erstattet?

Grundsätzlich erstattet die AOK Baden-Württemberg die folgenden Hilfsmittel im Rahmen der besonderen Versorgung (Facharztvertrag):


rtCGM-Systeme:

- FreeStyle Libre 3

- Dexcom G6

- Dexcom G7

- Accu-Chek SmartGuide


Insulinpumpen:

- Omnipod 5

- t:slim X2

- mylife YpsoPump

- MiniMed 780G Insulinpumpe


AID-System:

- MiniMed 780G System 


Zuzahlung? Ja oder Nein?

In der besonderen Versorgung erhalten Sie diese Hilfsmittel genehmigungsfrei und zuzahlungsfrei!


In der Regelversorgung erhalten Sie die Hilfsmittel NACH GENEHMIGUNG DURCH DIE AOK. Falls Sie nicht zuzahlungsbefreit sind, können Sie ggf. einen Zuzahlungsbeleg vom Lieferanten der Hilfsmittel erhalten. Einige Lieferanten verzichten auf die Zuzahlung.


Aktuelle Lieferadresse

Der verordnende Arzt benötigt stets die aktuelle Lieferadresse für die Ausstellung von elektronischen Rezepten

Ihr behandelnder Arzt ist dem Facharztvertrag der AOK Baden-Württemberg beigetreten. Für die Verordnung der technischen Hilfsmittel nutzt er eine spezielle Verordnungssoftware, welche die Erstellung korrekter eRezepte gewährleistet. Lediglich eine Information müssen Sie dem Arzt rechtzeitig zukommen lassen: Ihre aktuelle Lieferadresse!


Die Angabe der korrekten Lieferadresse ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere weil die eRezepte im Facharztvertrag ohne Genehmigungsverfahren direkt zu einer Lieferbeauftragung beim Hersteller führen. Bedauerlicherweise wird eine Vielzahl an Rezepten mit veralteten Adressen erzeugt. Dies führt im weiteren Prozess dazu, dass der Hersteller die Hilfsmittel nicht oder nicht rechtzeitig zustellen kann. Versendete Hilfsmittel, die nicht zugestellt werden konnten, müssen nach erfolgter Adressänderung erneut zur Belieferung beauftragt werden. Durch diese vermeidbare Verzögerung kann eine Versorgungslücke resultieren. Daher bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie sich die in der Verordnungssoftware hinterlegte Adresse vorlesen lassen, bevor das eRezept erstellt und an uns übermittelt wird. 


Adressänderung

Falls eine Adressänderung notwendig wird, kontaktieren Sie bitte umgehend den verantwortlichen Hersteller und teilen Sie diesem die neue Adresse mit.


Bitte stellen Sie zudem sicher, dass Ihr behandelnder Arzt und die AOK (Versichertenkarte) ebenfalls über die Adressänderung informiert sind.

Rezepte, wie oft?

Die AOK verlangt ein Rezept für einen Versorgungszeitraum von 90 Tagen. Demzufolge benötigen Sie alle drei Monate ein Rezept für die notwendigen Hilfsmittel.


Nach Zustellung der Hilfsmittel an die von Ihnen angegebene Adresse sind Sie für 75 Tage für eine weitere Versorgung "gesperrt". Diese technische Sperrfrist dient dem Zweck, ungewollte Mehrfachabgaben zu unterbinden.

Papierrezept: wohin damit?

Papierrezepte sind NUR für die Regelversorgung gültig und an die folgende Adresse der AOK Baden-Württemberg zu senden:

 

AOK Baden-Württemberg

c/o ContraCare GmbH

Bärenschanzstraße 131

90429 Nürnberg

Welche Informationen müssen unbedingt auf einem Papierrezept stehen?

Das Papierrezept (Muster 16) muss die Hilfsmittel eindeutig ausweisen. Fehlt beispielsweise für ein rtCGM-System die Angabe der Maßeinheit (mg/dl oder mmol/l), dann sind wir beauftragt, das Rezept nicht zu verarbeiten. Der behandelnde Arzt wird informiert, dass er ein weiteres Rezept für den Betroffenen ausstellen muss, welches ausreichend präzise ist.


Von entscheidender Bedeutung ist die Angabe der korrekten Adresse. Bedauerlicherweise werden viele Rezepte mit veralteten Adressen ausgestellt. Dies führt dazu, dass der Hersteller die Hilfsmittel nicht oder nicht rechtzeitig zustellen kann. Versendete Hilfsmittel werden nicht zugestellt und müssen nach erfolgreicher Adressänderung erneut zugestellt werden. Durch diese Verzögerung kann eine Versorgungsunterbrechung resultieren. Daher bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie die auf dem Rezept aufgedruckte Adresse kontrollieren, bevor das Rezept an uns versendet wird. 

Hilfsmittel defekt?

Bitte reklamieren Sie alle defekten Hilfsmittel unverzüglich beim verantwortlichen Hersteller. Wenn Sie defekte Hilfsmittel nicht reklamieren, kann der Hersteller Ihnen auch keinen Ersatz zukommen lassen. Eine mögliche Versorgungsunterbrechung kann resultieren, wenn die nächste Lieferung nicht rechtzeitig erscheint.

Immer noch Fragen?

Bitte schreiben Sie uns über das Kontaktformular!