Regelversorgung

Regelversorgung Diabetologie

Sie sind bei der AOK Baden-Württemberg versichert und nutzen ein rtCGM-System und / oder eine Insulinpumpe und nehmen NICHT am Facharztvertrag Diabetologie teil. Dann benötigen Sie alle 3 Monate ein Papierrezept für den rechtzeitigen Erhalt der Hilfsmittel:


Welche technischen Hilfsmittel erstattet die AOK Baden-Württemberg im Rahmen der Regelversorgung?

Grundsätzlich erstattet die AOK Baden-Württemberg die rtCGM-Systeme G6 und G7 von Dexcom und FreeStyle Libre 3 von Abbott. Bitte beachten Sie, dass diese Systeme ausschließlich über die ContraCare GmbH abgabefähig sind.


Papierrezepte sind NUR für die Regelversorgung gültig und an die folgende Adresse der AOK Baden-Württemberg zu senden:


AOK Baden-Württemberg

c/o ContraCare GmbH

Bärenschanzstraße 131

90429 Nürnberg


Notwendige Angaben auf dem Papierrezept (Muster 16)

Das Rezept muss die abzugebenden Hilfsmittel eindeutig ausweisen. Fehlt beispielsweise für ein rtCGM-System die Angabe der Maßeinheit (mg/dl oder mmol/l), dann sind wir gezwungen, das Rezept zu stornieren. Der behandelnde Arzt wird informiert, dass er ein weiteres Rezept für den Betroffenen ausstellen muss, welches ausreichend präzise ist.

Von entscheidender Bedeutung ist die Angabe der korrekten Adresse. Bedauerlicherweise wird eine Vielzahl an Rezepten mit veralteten Adressen ausgestellt. Dies führt dazu, dass der Hersteller die Hilfsmittel nicht oder nicht rechtzeitig zustellen kann. Versendete Hilfsmittel werden nicht zugestellt und müssen nach erfolgreicher Adressänderung erneut zugestellt werden. Durch diese Verzögerung kann eine Versorgungsunterbrechung resultieren. Daher bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie die auf dem Rezept aufgedruckte Adresse kontrollieren, bevor das Rezept an uns versendet wird. 


Adressänderung

Falls eine Adressänderung notwendig wird, kontaktieren Sie bitte umgehend den verantwortlichen Hersteller und teilen Sie diesem die neue Adresse mit. Bitte stellen Sie zudem sicher, dass Ihr behandelnder Arzt und die AOK (Versichertenkarte) ebenfalls über die Adressänderung informiert sind.


Wie oft muss bzw. kann ein Rezept eingereicht werden?

Die AOK Baden-Württemberg verlangt ein Rezept für einen Zeitraum von 3 Monaten. Demzufolge benötigen Sie alle drei Monate ein Rezept für die notwendigen Hilfsmittel. Nach Zustellung der Hilfsmittel an die von Ihnen angegebene Adresse sind Sie für 75 Tage für eine weitere Versorgung gesperrt. Diese Sperrfrist dient dem Zweck, ungewollte Mehrfachabgaben zu unterbinden. Wir sind angehalten, alle während der Sperrfrist eingehenden Rezepte zu vernichten. 75 Tage nach der letzten Zustellung genehmigt die AOK keine weitere Zustellung, unabhängig davon, ob Sie uns Rezepte zusenden!


Reklamation defekter Hilfsmittel

Bitte reklamieren Sie alle defekten Hilfsmittel unverzüglich beim verantwortlichen Hersteller. Wenn Sie defekte Hilfsmittel nicht reklamieren, kann der Hersteller Ihnen auch keinen Ersatz zukommen lassen. Eine mögliche Versorgungsunterbrechung kann resultieren, wenn die nächste Lieferung nicht rechtzeitig erscheint.


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