Facharztvertrag

Facharztvertrag Diabetologie

Sie sind bei der AOK Baden-Württemberg versichert und nutzen ein rtCGM-System und / oder eine Insulinpumpe und nehmen am Facharztvertrag Diabetologie teil. Dann benötigen Sie alle 3 Monate ein elektronisches Rezept (eRezept) für den rechtzeitigen Erhalt der Hilfsmittel:


Welche technischen Hilfsmittel erstattet die AOK Baden-Württemberg im Rahmen der besonderen Versorgung?

Grundsätzlich erstattet die AOK Baden-Württemberg die folgenden Hilfsmittel im Rahmen der besonderen Versorgung (Facharztvertrag):


- Accu-Chek Solo

- Dexcom G6

- Dexcom G7

- FreeStyle Libre 3

- t:slim X2


In der besonderen Versorgung erhalten Sie diese Hilfsmittel genehmigungsfrei und zuzahlungsfrei!


Der verordnende Arzt benötigt stets die aktuelle Lieferadresse für die Ausstellung von elektronischen Rezepten

Ihr behandelnder Arzt ist dem Facharztvertrag der AOK Baden-Württemberg beigetreten. Für die Verordnung der technischen Hilfsmittel nutzt er eine spezielle Verordnungssoftware, welche die Erstellung korrekter eRezepte gewährleistet. Lediglich eine Information müssen Sie dem Arzt rechtzeitig zukommen lassen: Ihre aktuelle Lieferadresse!

Die Angabe der korrekten Lieferadresse ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere weil die eRezepte im Facharztvertrag ohne Genehmigungsverfahren direkt zu einer Lieferbeauftragung beim Hersteller führen. Bedauerlicherweise wird eine Vielzahl an Rezepten mit veralteten Adressen erzeugt. Dies führt im weiteren Prozess dazu, dass der Hersteller die Hilfsmittel nicht oder nicht rechtzeitig zustellen kann. Versendete Hilfsmittel, die nicht zugestellt werden konnten, müssen nach erfolgter Adressänderung erneut zur Belieferung beauftragt werden. Durch diese vermeidbare Verzögerung kann eine Versorgungslücke resultieren. Daher bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie sich die in der Verordnungssoftware hinterlegte Adresse vorlesen lassen, bevor das Rezept erstellt und an uns übermittelt wird. 


Adressänderung

Falls eine Adressänderung notwendig wird, kontaktieren Sie bitte umgehend den verantwortlichen Hersteller und teilen Sie diesem die neue Adresse mit. Bitte stellen Sie zudem sicher, dass Ihr behandelnder Arzt und die AOK (Versichertenkarte) ebenfalls über die Adressänderung informiert sind.


Wie oft muss bzw. kann ein Rezept eingereicht werden?

Die AOK Baden-Württemberg verlangt ein eRezept für einen Zeitraum von 3 Monaten. Demzufolge benötigen Sie alle drei Monate ein eRezept für die notwendigen Hilfsmittel. Nach Zustellung der Hilfsmittel an die von Ihnen angegebene Adresse sind Sie für 75 Tage für eine weitere Versorgung gesperrt. Diese Sperrfrist dient dem Zweck, ungewollte Mehrfachabgaben zu unterbinden. 


Reklamation defekter Hilfsmittel

Bitte reklamieren Sie alle defekten Hilfsmittel unverzüglich beim verantwortlichen Hersteller. Wenn Sie defekte Hilfsmittel nicht reklamieren, kann der Hersteller Ihnen auch keinen Ersatz zukommen lassen. Eine mögliche Versorgungsunterbrechung kann resultieren, wenn die nächste Lieferung nicht rechtzeitig erscheint.

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